Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Diedrichsburg

1 Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Gut Ostenwalde GmbH – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“, die Gut Ostenwalde GmbH als „Vermieter“ bezeichnet.

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen – in mündlicher wie auch in schriftlicher Form – zwischen dem Kunden und der Vermieter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit der Vermieter sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat.

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch eine vom Vertrag abweichende Leistung werden keine Rechte oder Pflichten begründet.

2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

Angebote des Vermieters an den Kunden sind stets unverbindlich und 14 Tage gültig. Die Angebotserstellung kann bis zu zwei Mal auf allen Positionen kostenfrei geändert werden.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande.

Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen. Dabei agiert der Vermieter als Vermittler für diese. Dienstleistungsverträge werden direkt zwischen dem Kunden und Dritten geschlossen. In Ausnahmefällen, die die schriftliche Zustimmung des Kunden voraussetzen, ist der Vermieter berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen.

Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung erforderlich wird und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigt.

3 Preise

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Vermieters.

Die von dem Vermieter zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweils vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, nach Einzelleistungen oder nach Stundensätzen abgerechnet.

Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sowie erst während der von dem Vermieter durchgeführten, als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen müssen zusätzlich vergütet werden.

Der Vermieter behält sich vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vorhersehbar waren. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 20%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4 Zahlungsbedingungen

Zahlungen des Kunden sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Ab 30 Tagen tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein.

Die Honorare und Servicepauschalen für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlung von Dritten sind nach erfolgter Arbeit zu zahlen, unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse.

Bei der Buchung eines Full-Service- bzw. Organisationspaketes ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 50% der vereinbarten Summe und ist unmittelbar nach Auftragserteilung zahlbar. Die zweite Rate in Höhe von 50% der vereinbarten Summe ist am Ende der Veranstaltung zu leisten.

Der Vermieter wird dem Kunden zwei entsprechende Rechnung mit Zahlungszielen zusenden.

Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird der Vermieter dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen.

Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Vermieter zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung des bei Vertragsabschlusses vereinbarten Honorars/Leistungsentgelts bleibt hiervon unberührt. Bis zu diesem Zeitpunkt durch den Kunden bereits geleistete Zahlungen werden gegengerechnet.

5 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen.

Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden.

Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ist der Vermieter an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine Ihrerseits nicht gebunden.

6 Leistungserbringung

Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Leistungsfristen beginnen dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist. Der Vermieter wird von seinen Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden.

Gerät der Vermieter mit seinen Leistungen in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe der Gesamtvertragssumme begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7 Rücktritt / Kündigung

Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.

Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit der Vermieter für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden, unter der Voraussetzung zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist der Vermieter verpflichtet, seinen Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten.

Wünscht der Kunde einen vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag oder eine einvernehmliche, vorzeitige Vertragsauflösung, die nicht auf Gründe höherer Gewalt oder auf grobe Fahrlässigkeit der Vermieter zurückzuführen sind, liegt es im Ermessen des Vermieters, diesen zuzustimmen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.

Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch den Vermieter verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde dem Vermieter die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Die Rücktrittskosten sind jeweils vertraglich festgehalten.

8 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Rügepflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche hergeleitet werden.

9 Haftung

Der Vermieter haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner zugefügt werden, haftet der Vermieter nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter im Auftrag des Kunden organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10 Verantwortung für Burgschlüssel und Sicherheit

Der Kunde ist verpflichtet, die Burg nach Ende der Veranstaltung ordnungsgemäß abzuschließen und alle Fenster zu schließen. Er trägt die Verantwortung für den Verlust oder die Nicht-Rückgabe des übergebenen Schlüssels.

Der Kunde haftet für Schäden, die durch ein schuldhaftes Unterlassen des ordnungsgemäßen Verschließens der Diedrichsburg, durch Verlust des Schlüssels oder durch eine unbefugte Nutzung infolge unsachgemäßer Schlüsselhandhabung entstehen. Dies gilt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Vermieter behält sich vor, bei Verlust des Schlüssels oder bei notwendigem Austausch von Schließanlagen die hierdurch entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

11 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

Sämtliche erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen im Eigentum des Vermieters.

Nutzungsrechte jeder Art an den von dem Vermieter erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei dem Vermieter.

Der Vermieter ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen.

Der Vermieter ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

12 Schriftform / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

13 Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermieter unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Osnabrück. (Stand: 01.04.2026)